Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen Dörpsmobil Kaaks e.V. in der Fassung vom 21.08.2019        

0. Allgemeines

Derzeit steht 1 ZOE zur Verfügung.  Standort: Feuerwehrhaus Unser System Dörpsmobil ist ein lernendes System, das ehrenamtlich und zum Teil mit Spenden von Mitgliedern betrieben wird, jede/r Nutzer/in darf gerne an der Weiterentwicklung mitwirken.  An Nutzer/innen, die das System egoistisch und nur zum eigenen Vorteil nutzen wollen, sind wir nicht interessiert. Unser Modell ist ausschließlich gemeinwohlökonomisch orientiert.  Jede/r Nutzer/in hat sich über die neuesten Fassungen der Nutzungsbedingungen, der Datenschutzordnung und der Tarifordnung des Dörpsmobil Kaaks e.V. selbsttätig zu informieren. (Steht auf der Website/ im Buchungsportal zur Verfügung). 

1. Nutzungsberechtigung 

Nutzungsberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins Dörpsmobil Kaaks e.V., die die Nutzungsvoraussetzungen (Ziffer 2) erfüllen. Mitglieder, die von der Gemeinde Kaaks für zweckbedingte Fahrten im Rahmen der Gemeindeangelegenheiten angemeldet werden, benötigen für private Fahrten eine eigene Mitgliedschaft. Für Urlauber besteht die Möglichkeit einer Urlaubsmitgliedschaft, die Gebühren liegen hierfür bei 80 €/Tag.  Bei einer Nutzungsdauer der regulären Mitglieder von mehr als 10 Stunden an einem Kalendertag beträgt die Nutzungsgebühr pauschal 40,00 €.  Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit eines/einer Nutzungsberechtigten im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der/die Nutzungsberechtigte hat eigenständig zu prüfen, ob diese Person fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der/die Nutzer/in hat das Handeln der jeweiligen Person wie eigenes Handeln zu vertreten.         

2. Nutzungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Nutzung eines Fahrzeugs sind, dass:  1.der/die Nutzungsberechtigte im Verein Dörpsmobil Kaaks e.V. registriert und fahrtüchtig ist,  2. das Mitglied eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt,  3. die gültige Fahrerlaubnis und der Personalausweis dem Vorstand in Kopie vorliegen,  4. das Mitglied seinen Jahresmitgliedsbeitrag beglichen hat,  5. das Mitglied die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzordnung und die Tarifordnung durch Unterschrift anerkannt hat,  6. das genutzte Fahrzeug für den Nutzungszeitraum gebucht ist.

3. Informationspflicht

Das Mitglied ist verpflichtet, Dörpsmobil Kaaks e.V. stets auf dem aktuellen Stand bezüglich seiner Namens-, Adress-, Kommunikations- und Bankverbindungsdaten zu halten. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Kundendaten entstehen, haftet das Mitglied. Das Mitglied ist verpflichtet, jeden Entzug der Fahrerlaubnis sowie jedes Fahrverbot dem Verein unverzüglich bekannt zu geben.         

4. Fahrzeugzugang 

Jede/r Nutzungsberechtigte erhält Zugang zum Fahrzeug durch: App ggf. RFID Chip. Die Zugangsdaten für das aktuell gültige Buchungsprogramm sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht bekannt gemacht werden. Für den Fall, dass der Verdacht besteht, dass der eigene Zugangscode Dritten bekannt wurde, ist dies sofort an den Vorstand zu melden. Der Nutzerzugang wird dann gesperrt. Schäden, die dem Verein Dörpsmobil Kaaks e.V. aus einer Zuwiderhandlung entstehen, sind in voller Höhe vom betreffenden Mitglied zu tragen. Gegebenenfalls sind auch die Kosten für den Austausch von Schlössern, Schlüsseln, RFID-Chips oder Zugangskarten zu tragen.         

5. Buchung, Stornierung, Freigabe, Überziehung

Die Buchung eines Fahrzeugs erfolgt über das aktuell gültige Buchungsprogramm. Mit der Buchung erwirbt das Mitglied das Recht zur Nutzung des Fahrzeugs während der gebuchten Zeit und verpflichtet sich zur Zahlung der Nutzungstarife (siehe Tarifordnung in der Anlage). Jede Buchung kann vor Beginn storniert, verkürzt und, sofern das Fahrzeug nicht anderweit gebucht ist, verlängert werden. Bei Überziehung, Fahren ganz ohne Buchung oder anderem Fehlverhalten wird eine zusätzliche Gebühr nach der gültigen Tarifordnung erhoben. Steht das Fahrzeug einem anderen Mitglied, das es für diesen Zeitraum gebucht hatte, durch Überziehung nicht zur Verfügung, kann dieser zusätzlich ggf. entstandene Kosten (z.B. Taxi) geltend machen. Pro Mitglied, Familie, Gemeinde und Firma kann das Fahrzeug maximal 2 Tage hintereinander ganztags gebucht werden. Der geschäftsführende Vorstand kann einstimmig eine längere Buchungszeit genehmigen. Termine können maximal 3 Monate im Voraus gebucht werden. Eine telefonische Buchung ist nur für Mitglieder vorgesehen, die keinen Internetzugang nutzen und auch keine andere Person mit der Buchung per Internet beauftragen können. Die telefonische Buchung wird im Einzelfall mit dem Mitglied besprochen.        

6. Abrechnung und Zahlungsfristen

Den Preis für Nutzungen und andere Gebühren und Entgelte regelt die jeweils gültige Beitragsordnung. Die Abrechnung der Nutzungsbeträge erfolgt monatlich. Der Rechnungsbetrag wird über eine erteilte Einzugsermächtigung vom Konto des Vereinsmitglieds abgebucht. Erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach der Abbuchung kein Widerspruch, so gilt diese als anerkannt.         

7. Versicherung 

Der Verein schließt für alle Fahrzeuge eine Haftpflicht- und eine Fahrzeugvollversicherung ab. Bei selbstverschuldeten Unfällen trägt der Nutzer einen Eigenanteil gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung (z.Z.500 € SB). Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Versicherung. Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Fehlbedienung des Fahrzeugs entstanden sind. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug führt, sowie, wenn der Fahrer nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis oder nicht fahrtüchtig ist.         

8. Schäden 

Vor Fahrtantritt ist das Fahrzeug auf neue Schäden zu überprüfen. Festgestellte neue Schäden sind zur eigenen Entlastung vor Fahrtantritt an den Vorstand (Kontaktdaten im Bordbuch) zu melden, im Bordbuch zu vermerken und zu fotografieren. Das gilt ebenfalls für während der Nutzung entstandene Schäden. Bei geringfügigen Schäden, bei denen eine Reparatur nicht sinnvoll ist, legt der Vorstand gegebenenfalls eine Ausgleichszahlung fest, die an Dörpsmobil Kaaks e.V. zu zahlen ist. Unfälle mit erheblichem Sachschaden, mit Personenschaden und Beteiligung anderer Fahrzeuge sind immer der Polizei zu melden. Fällt ein Fahrzeug durch Unfall, technischen Defekt oder ähnliches aus, muss derjenige, der den Schaden zuerst feststellt, unverzüglich den Vorstand informieren. Wer einen Schaden verursacht oder eine Strafe auslöst, trägt alle dem Verein Dörpsmobil Kaaks e.V. und den übrigen Nutzungsberechtigten entstehenden Aufwendungen und Kosten ( diese werden möglichst gering gehalten ), soweit sie nicht von einer Versicherung oder Dritten abgedeckt werden.
Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, z.B. durch Alkoholeinfluss, bei denen die Versicherung eine Übernahme des Schadens ablehnt. Schäden während der Nutzungszeit, deren Verursacher nicht ermittelt oder herangezogen werden kann (z.B. Delle am Parkplatz), gehen (wie es ja auch bei der Nutzung eines eigenen PKW wäre) zulasten des jeweiligen Nutzers, unabhängig davon, ob ein eigenes Verschulden vorliegt.         

9. Haftungsausschluss

Die Fahrzeuge werden vom Verein Dörpsmobil Kaaks e.V. regelmäßig gewartet und auf Fahrtauglichkeit (Luftdruck, Bremsen usw.) überprüft. Jedes Mitglied ist jedoch selbst für die Sicherheit und Fahrtauglichkeit des genutzten Fahrzeugs verantwortlich und hat sich vor Fahrtantritt von der Fahrtauglichkeit zu überzeugen, insbesondere, da das Fahrzeug nicht lückenlos unter Beobachtung steht. Gleiches gilt bei der Nutzung eines evtl. im Auto vorhandenen Kindersitzes hinsichtlich seiner ordnungsgemäßen sicheren Verankerung. Der Verein Dörpsmobil Kaaks e.V. haftet, abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht dafür, dass ein gebuchtes Fahrzeug zur Nutzung bereitsteht und einsatzbereit ist und die bereitstehenden Fahrzeuge sicher und fahrtauglich sind. Der Verein Dörpsmobil Kaaks e.V. weist darauf hin, dass am Standort des Fahrzeuges nur ein eingeschränkter Winterdienst aktiv ist. Weder der Verein noch der Grundstückseigentümer haften für Schäden an Personen und/ oder Gegenständen, die durch Falschbedienung, Unachtsamkeit oder durch die Witterung entstandene Gegebenheiten wie z.B. Schnee-, Eis-und Laubglätte vorliegen.                       

10. Kündigung

Bei vertragswidrigem Verhalten seitens des Mitgliedes oder nach einem Unfall hat der Verein Dörpsmobil Kaaks e.V. das Recht zur fristlosen Kündigung. Das Mitglied hat bei Änderung der Nutzungsbedingungen und/oder der Tarifordnung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.                                 

11. Datenschutz

Den Datenschutz nach DSGVO regelt die Datenschutzordnung des Vereins.

12. Sonstige Regelungen 

Vor Inbetriebnahme erfolgt eine Entriegelung des Ladekabels von    Fahrzeug und Säule, bei Bedarf das Verstauen des Ladekabels im Fahrzeug. • Bei Verlassen des Fahrzeugs ist dieses immer zu verschließen und das Fahrzeug ist bei Rückgabe stets mit dem Ladekabel wieder an der Ladesäule anzuschließen.  • Das Fahrzeug darf nur auf befestigen Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Verkehrs genutzt werden.  • Das Fahrzeug ist sauber zu halten; der Innenraum ist bei Bedarf auszusaugen, bei starker Verschmutzung ist das Fahrzeug auch außen zu reinigen.  • Die Mitglieder verpflichten sich zu einer umweltschonenden und sozialverträglichen Fahrweise.  • In den Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot.  ° Tiermitnahme ist nur in geeigneten Transportboxen erlaubt. ° Die Nutzung kostenpflichtiger Ladesäulen geht zu Lasten des/der Nutzers/in. • Mit der Ausleihung eines Fahrzeugs erkennt der/die Nutzungsberechtigte die jeweilige Fassung der Nutzungsordnung an. Der Schlüsselchip ist in den Halter im Handschuhfach zu stecken.